Urlaubsanträge von 1-2 Tagen sind an den Klassenlehrer zu richten. Über Urlaubsanträge für mehr als 2 Tage und für die Zeit direkt vor und nach den Schulferien entscheidet der Schulleiter. Letztere müssen mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingereicht und können nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung genehmigt werden. Eine Beurlaubung ist nur einmal während der Grundschulzeit möglich.