1. Der Unterricht und Bastelnachmittage, Weihnachtsfeiern, Spielfest, Ausflüge und Klassenfahrten sind für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend.
  2. Versäumt Ihr Kind den Schulbesuch, haben Sie als Eltern unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. 
    Sagen Sie bitte zuerst einem Freund/in oder Klassenkameraden/in der jeweiligen Klasse Bescheid und lassen Sie Ihr Kind durch ihn /sie entschuldigen.
    Sie können gerne auch mailen poststelle.erich-kaestner-schule@stadt-frankfurt.de oder faxen: 069 / 212-32744.
    Rufen Sie nur dann im Sekretariat (Tel: 069 / 212-34515) an, wenn Sie sonst keine andere Möglichkeit haben, Ihr Kind zu entschuldigen.
    Ist Ihr Kind in der ESB angemeldet, geben Sie dort bitte gesondert Bescheid.
    Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
    Bitte beachten Sie: Wenn wir keine Meldung über den Verbleib Ihres Kindes haben, und Sie auch telefonisch nicht erreichbar sind, sind wir unter Umständen verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
    Deshalb: Geben Sie uns immer Ihre aktuelle Telefonnummer!
    Wenn Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn in die Betreuung schicken, können wir die Anwesenheit erst ab Unterrichtsbeginn kontrollieren. 
    Krankmeldungen direkt vor oder nach den Ferien müssen immer mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
  3. Beurlaubungen vom Schulbesuch können unter Angabe von Grund und Dauer durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden
    • für eine Stunde beim entsprechenden Fachlehrer
    • für bis zu 2 Schultage beim Klassenlehrer
    • vor und im Anschluss an Ferien und/oder für längere Zeit muss eine Beurlaubung 4 Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
    • Der versäumte Unterrichtsstoff muss zu Hause nachgeholt werden. 
    • Ein Antragsformular zur Beurlaubung ist im Sekretariat erhältlich.
  4. Für Notfälle ist jeder Wohnungs- und Telefonnummernwechsel unverzüglich der Klassenlehrerin bekannt zu geben.
    Bücher müssen eingebunden und auf der Innenseite mit Name, Klasse und Schuljahr gekennzeichnet werden. Bei Klassen- und Schulwechsel gehen sie an die Schule zurück. Bei Verlust oder Beschädigung müssen sie bezahlt werden.
    Kleidungsstücke und Schulmaterial müssen mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden am Ende des Schuljahres einem sozialen Zweck zugeführt.
  5. Die Schule öffnet um 7.30 Uhr. Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen die Kinder auf dem Schulhof sein. Die Frühbetreuung kann ab 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr von allen Schülern und Schülerinnen kostenlos in Anspruch genommen werden. Nach Unterrichtsende werden die Kinder auf dem Schulhof nicht mehr beaufsichtigt. Die Eltern verabschieden und erwarten ihre Kinder vor dem Schultor.
    Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. 
    Die Fahrradständer sind für die Schüler und Schülerinnen mit Fahrradausbildung reserviert. Für Diebstähle bzw. Beschädigungen wird nicht gehaftet. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad geschoben werden. Schüler/innen mit weitem Schulweg können auch ohne Ausbildung ihr Fahrrad hier abstellen.
    Inline-Skates und Skateboards dürfen wegen Unfallgefahr und fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht mitgebracht werden.
    Handys und Smartphones sind in der Schule nicht erlaubt.
    Gefährliche Gegenstände (Messer etc.) sind verboten.
    Bei Verstoß kann von der Schulleitung ein Schulverweis ausgesprochen werden. 
  6. Auf dem Schulgelände soll allen ein direkter und ungezwungener Umgang miteinander möglich sein. Dazu gehört vor allem eine offene Kommunikation, die nur durch eine Identifikation des Gegenübers gewährleistet werden kann. Dazu legen Sie bitte eine Bedeckung, die Ihre visuelle Identifikation (Gesichtserkennung) behindert, beim Betreten des Schulgeländes ab.
  7. Ihr Kind soll stets in sauberer und ordentlicher Kleidung zum Unterricht erscheinen. Wir bitten Sie, bei der Kleiderauswahl Ihres Kindes auf kindgerechte Kleidung  zu achten. Die Kinder sollten grundsätzlich in der Kleidung spielen und sich frei bewegen können. Zudem muss die Kleidung dem Wetter angepasst sein.
  8. Während der Unterrichtszeit und  in den Pausen müssen sich die Schüler/innen innerhalb des Schulgeländes aufhalten. Bei unerlaubtem Entfernen entfällt die Aufsichts- und Haftpflicht der Schule. Während der großen Pausen und in der 3. und 4. Stunde bleibt das Schultor geschlossen.
  9. Bei schulischen Veranstaltungen (Unterricht, Unterrichtsgänge, Projekttage, Wanderungen, Tagesausflüge, Klassenfahrten, Sportfeste, AGs, Aufführungen bei Klassenfesten, Mittagessen) liegt die Aufsicht in der Verantwortung der Lehrer*innen.
    Eltern haben die Aufsicht bei Klassenfesten, Bastelnachmittagen, Spielefest, Weihnachtsmarkt.
  10. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diese regelmäßig und ordentlich anfertigt. Überprüfen Sie die Schulmaterialien Ihres Kindes regelmäßig auf Vollständigkeit und Sauberkeit.
  11. Zur besseren Förderung und Unterstützung können Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, am Förderunterricht in Mathematik oder Deutsch oder an der Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen.
  12. Regeln für den Mittagsbereich
    • Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Wer das Schulgelände verlässt, ist nicht mehr versichert. 
      Ausnahme: Zwischen Unterricht und AG-Teilnahme können die Kinder zu ihrem Hort gehen oder nach Hause und dort das Mittagessen einnehmen, sofern ausreichend Zeit ist. 
    • Das Kids-Café der Arche hat täglich von 11:45 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Dieses Angebot ist kostenlos und freiwillig.
    • In der Küche können sich angemeldete Kinder und Kinder, die ihr eigenes Essen mitgebracht haben, aufhalten. Kinder, die mit dem Essen fertig sind oder kein Essen einnehmen, dürfen sich dort nicht aufhalten.
    • Die normale Pausenordnung gilt auch für den Nachmittagsbereich.
    • Die Kinder halten sich auf den beiden oberen Schulhöfen auf. Der Schulhof vor der Turnhalle ist kein Aufenthaltsbereich.
    • Die Roller werden von den Klassen, vom Kids-Café und der ESB gemeinsam benutzt.
    • Der Rote Platz kann zum Ballspielen (außer Fußball) genutzt werden.
    • Die Mitarbeiter des Kids-Café und der ESB sind auf den Schulhöfen aufsichtspflichtig. Weisungsbefugt sind alle pädagogischen Mitarbeiter.
    • Ist Ihr Kind in einer AG angemeldet, ist die Teilnahme für das laufende Halbjahr verpflichtend. Unentschuldigtes Fehlen gilt als Unterrichtsversäumnis.