Vorklassen werden von Kindern besucht, die schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig sind. Um diesen Kindern eine gezielte Hilfestellung zu geben, haben Sie die Möglichkeit ein Jahr die Vorklasse zu besuchen.

Die Entscheidung zu Einschulung in die Vorklasse wird gemeinsam mit den Eltern, der Schulleitung, dem schulärztlichen Dienst, der Erzieherin des Kindergartens, dem Schulpsychologen und der Vorklassenleiterin getroffen. Die Zurückstellung kann auch noch bei Erstklasskindern im Laufe des 1. Schulhalbjahres (bis zum 01.12.) erfolgen. 

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